Zählerschrank & Überspannungsschutz

Viele Zählerschränke in älteren Gebäuden entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Spätestens wenn eine Photovoltaikanlage, eine Wallbox oder ein Batteriespeicher dazukommen soll, verlangt der Netzbetreiber häufig einen Zählerplatz nach den aktuellen Technischen Anschlussbedingungen (TAB).

Zählerschrank erneuern

  • Bestandsaufnahme: Ist der vorhandene Zählerschrank noch zulässig und erweiterbar?
  • Neuer Zählerschrank mit Platz für moderne Messeinrichtungen (Smart Meter) und zusätzliche Stromkreise
  • Abstimmung mit dem Netzbetreiber und Termin für den Zählerwechsel
  • Neuordnung der Unterverteilung mit Fehlerstromschutzschaltern, wo sie bisher fehlen

Überspannungsschutz

Blitzeinschläge in der Umgebung und Schalthandlungen im Netz erzeugen kurze Spannungsspitzen, die empfindliche Elektronik zerstören können – vom Fernseher über den Router bis zur Heizungssteuerung. Bei neuen Anlagen und wesentlichen Änderungen verlangt die Norm (DIN VDE 0100-443 und -534) in der Regel einen Überspannungsschutz.

Wir setzen ein abgestuftes Schutzkonzept um: im Zählerschrank, in den Unterverteilungen und, wo nötig, direkt am Endgerät. Ist eine äußere Blitzschutzanlage vorhanden oder geplant, stimmen wir den inneren Blitzschutz darauf ab.

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