Unter diesem Begriff verstehen wir die normengerechte Beleuchtung von Verwaltungsgebäuden, öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Museen etc.
Versammlungsstätten mit der Auflage einer Sicherheitsbeleuchtung, Beleuchtung in Waren- und Geschäftshäusern oder Beleuchtung in medizinisch genutzten Räumen unterliegen jeweils anderen, in Normen genau definierten Vorgaben.
Zum einen geht es um die Forderung nach der Bewältigung schwierigster Sehaufgaben, zum anderen wird Licht benötigt, um die erforderliche Dramaturgie zu erzeugen und Kunden emotional zum Kauf einer bestimmten Ware zu animieren.
Eine exakte, auf die Sehaufgabe und das Objekt abgestimmte Planung ist die Voraussetzung einer effektiven Beleuchtungsanlage.
Wir beraten, planen und installieren Ihre Anlage.
Auch die Wartung und Reparatur der Leuchten ist für uns eine selbstverständliche Aufgabe, die wir gerne für Sie durchführen.

