DGUV V3-Prüfung

Unternehmen sind verpflichtet, die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in ihrem Betrieb regelmäßig prüfen zu lassen. Grundlage sind die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung. Fehlt der Nachweis, kann das nach einem Unfall oder Brand den Versicherungsschutz gefährden.

Was geprüft wird

  • Ortsfeste Anlagen: Verteilungen, fest verlegte Leitungen, Beleuchtung und fest angeschlossene Maschinen
  • Ortsveränderliche Geräte: alles mit Stecker – vom PC und der Kaffeemaschine bis zum Bohrhammer und zur Kabeltrommel

Prüffristen

Die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte: Ortsfeste Anlagen werden in der Regel alle vier Jahre geprüft, ortsveränderliche Geräte je nach Beanspruchung zwischen alle drei Monate (Baustelle) und alle zwei Jahre (Büro). Die genauen Fristen legt der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung fest – wir beraten Sie dabei.

So läuft die Prüfung ab

  1. Wir erfassen Ihre Anlagen und Geräte und legen den Termin so, dass Ihr Betrieb möglichst wenig gestört wird.
  2. Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung nach DIN VDE 0105-100 sowie DIN EN 50699
  3. Geprüfte Geräte erhalten eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin.
  4. Sie erhalten ein Prüfprotokoll als Nachweis für Berufsgenossenschaft und Versicherung. Festgestellte Mängel beheben wir auf Wunsch direkt.

Für Wohngebäude und private Haushalte bieten wir den E-Check an.

Alle Leistungen